Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A - die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
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Welches Mindestalter ist vorgeschrieben?
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a) 24 Jahre
b) Bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer: 20 Jahre, bzw. 18Jahre mit Beschränkung auf 50km Linienverkehr.
c) 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschl. Grundqualifikation (beschränkt auf Linienverkehr bis 50km).
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Es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen.
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Ist die Faherlaubnis befristet?
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Auf 5 Jahre
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Ist ein Vorbesitz erforderlich?
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Welche Klassen sind eingeschlossen?
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D1
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Welche Ausbildung ist für die Klasse B vorgeschrieben?
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Theorie und Praxisausbildung (siehe die gesonderte Information!)
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Erforderliche Unterlagen für das Bürgerbüro/Rathaus (bitte zusammen mit dem Antrag abgeben):