Klasse D1
Fahrzeugart:Fahrzeugart:*Kleine Busse
G
Was darf ich mit der Klasse D1 fahren?
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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A - die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
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Welches Mindestalter ist vorgeschrieben?
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a) 21 Jahre
b) Bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer: 18 Jahre
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Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.
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Ist die Faherlaubnis befristet?
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Auf 5 Jahre
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Ist ein Vorbesitz erforderlich?
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B
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Welche Klassen sind eingeschlossen?
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L, AM
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Welche Ausbildung ist für die Klasse B vorgeschrieben?
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Theorie und Praxisausbildung (siehe die gesonderte Information!)
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Erforderliche Unterlagen für das Bürgerbüro/Rathaus (bitte zusammen mit dem Antrag abgeben):
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a) Biometrisches Passbild
b) Ärztliches Zeugnis
c) Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
d) Arbeitsmedizinisches Gutachten (Belastbarkeit usw.)
e) Erste-Hilfe-Kurs
f) Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
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