Fahrzeugart:Fahrzeugart:*Kleine Busse mit Anhängern über 750 kg zG
G
Was darf ich mit der Klasse D1E fahren?
a
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
aa
Welches Mindestalter ist vorgeschrieben?
a
a) 21 Jahre
b) Bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer: 18 Jahre (nach vorheriger erfolgreicher
b) medizinisch-psychologischer Untersuchung).
a
Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.
a
Ist die Faherlaubnis befristet?
a
Auf 5 Jahre
a
Ist ein Vorbesitz erforderlich?
a
D1
a
Welche Klassen sind eingeschlossen?
a
a) BE
b) C1E bei Vorbesitz von C1
a
Welche Ausbildung ist für die Klasse B vorgeschrieben?
a
Theorie und Praxisausbildung (siehe die gesonderte Information!)
a
Erforderliche Unterlagen für das Bürgerbüro/Rathaus (bitte zusammen mit dem Antrag abgeben):