Fahrzeugart:Fahrzeugart:*Große Busse und Anhänger über 750 kg zG
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Was darf ich mit der Klasse DE fahren?
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Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
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Welches Mindestalter ist vorgeschrieben?
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a) 24 Jahre
b) Bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer: 20 Jahre, bzw. 18Jahre mit Beschränkung auf 50km Linienverkehr.
c) 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschl. Grundqualifikation (beschränkt auf Linienverkehr bis 50km).
d) 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation.
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Es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen.
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Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.
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Ist die Faherlaubnis befristet?
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Auf 5 Jahre
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Ist ein Vorbesitz erforderlich?
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Mindestens Klasse D
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Welche Klassen sind eingeschlossen?
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a) D1E, BE
b) C1E bei Vorbesitz von C1
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Welche Ausbildung ist für die Klasse B vorgeschrieben?
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Theorie und Praxisausbildung (siehe die gesonderte Information!)
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Erforderliche Unterlagen für das Bürgerbüro/Rathaus (bitte zusammen mit dem Antrag abgeben):