Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Welches Mindestalter ist vorgeschrieben? a) 18 Jahre
Ist die Faherlaubnis befristet?
Bis zum 50. Lebensjahr ohne Befristung, danach auch 5 Jahre.
Ist ein Vorbesitz erforderlich? B
Welche Klassen sind eingeschlossen? L, AM
Welche Ausbildung ist für die Klasse B vorgeschrieben?
Theorie und Praxisausbildung (siehe die gesonderte Information!)
Erforderliche Unterlagen für das Bürgerbüro/Rathaus (bitte zusammen mit dem Antrag abgeben):
a) Biometrisches Passbild b) Ärztliches Zeugnis c) Augenärztliches Zeugnis/Gutachten d) Erste-Hilfe-Kurs d) Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)