Klasse CE
Fahrzeugart: *Lastzüge
- Was darf ich mit der Klasse CE fahren?
Kombinationen aus Kraftfahrzeuge der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. - Welches Mindestalter ist vorgeschrieben?
a) 21 Jahre
b) Während oder nach der Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqulifikation
b) 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: 18 Jahre - Ist die Faherlaubnis befristet? Auf 5 Jahre
- Ist ein Vorbesitz erforderlich? B
- Welche Klassen sind eingeschlossen?
a) C1E, BE, T
b) D1E bei Besitz von Klasse D1
c) DE bei Besitz von Klasse D - Welche Ausbildung ist für die Klasse B vorgeschrieben?
Theorie und Praxisausbildung (siehe die gesonderte Information!) - Erforderliche Unterlagen für das Bürgerbüro/Rathaus (bitte zusammen mit dem Antrag abgeben):
a) Biometrisches Passbild
b) Ärztliches Zeugnis
c) Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
d) Erste-Hilfe-Kurs
d) Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)