Kombinationen aus Kraftfahrzeuge der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Welches Mindestalter ist vorgeschrieben?
a) 21 Jahre b) Während oder nach der Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqulifikation b) 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: 18 Jahre
Ist die Faherlaubnis befristet? Auf 5 Jahre
Ist ein Vorbesitz erforderlich? B
Welche Klassen sind eingeschlossen?
a) C1E, BE, T b) D1E bei Besitz von Klasse D1 c) DE bei Besitz von Klasse D
Welche Ausbildung ist für die Klasse B vorgeschrieben?
Theorie und Praxisausbildung (siehe die gesonderte Information!)
Erforderliche Unterlagen für das Bürgerbüro/Rathaus (bitte zusammen mit dem Antrag abgeben):
a) Biometrisches Passbild b) Ärztliches Zeugnis c) Augenärztliches Zeugnis/Gutachten d) Erste-Hilfe-Kurs d) Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)