"Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Welches Mindestalter ist vorgeschrieben?
a) Direkteinstieg 24 Jahre b) 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 c) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Ist die Faherlaubnis befristet? Ja, auf 15 Jahre.
Ist ein Vorbesitz erforderlich? Nein
Welche Klassen sind eingeschlossen? A2, A1, AM
Welche Ausbildung ist für die Klasse A2 vorgeschrieben?
Theorie:
12 Doppelstunden à 90 Min. Grundstoff, bei Erweiterung , z.B. Vorbesitz Klasse AM, A1 oder B, 6* Doppelstunden Grundstoff. Zusätzlich Pflicht ist der klassenspezifische Unterricht von 4* Doppelstunden à 90 Min.
*Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Praxis:
a) Grundausbildung (Stadtfahrten/Übungsfahrten) ist individuell verschieden und richtet sich u.a. nach den Lernvoraussetzungen und Lernfortschritten des einzelnen Schülers. b) Sonderfahrten (vom Gesetzgeber vorgeschrieben): 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten b) Bei Vorbesitz A1 oder A2 (vom Gesetzgeber vorgeschrieben): 3* Überlandfahrten, 2* Autobahnfahrten, 1* Nachtfahrt
*Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Erforderliche Unterlagen für das Bürgerbüro/Rathaus (bitte zusammen mit dem Antrag abgeben):
a) Biometrisches Passbild b) Sehtest c) Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen d) Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)