Führerscheinklasse A (unbeschränkt)
Fahrzeugart: *Schwere Krafträder
- Was darf ich mit der Klasse A fahren?
"Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW. - Welches Mindestalter ist vorgeschrieben?
a) Direkteinstieg 24 Jahre
b) 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
c) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A - Ist die Faherlaubnis befristet? Ja, auf 15 Jahre.
- Ist ein Vorbesitz erforderlich? Nein
- Welche Klassen sind eingeschlossen? A2, A1, AM
- Welche Ausbildung ist für die Klasse A2 vorgeschrieben?
Theorie:
12 Doppelstunden à 90 Min. Grundstoff, bei Erweiterung , z.B. Vorbesitz Klasse AM, A1 oder B, 6* Doppelstunden Grundstoff. Zusätzlich Pflicht ist der klassenspezifische Unterricht von 4* Doppelstunden à 90 Min.
*Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Praxis:
a) Grundausbildung (Stadtfahrten/Übungsfahrten) ist individuell verschieden und richtet sich u.a. nach den Lernvoraussetzungen und Lernfortschritten des einzelnen Schülers.
b) Sonderfahrten (vom Gesetzgeber vorgeschrieben): 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
b) Bei Vorbesitz A1 oder A2 (vom Gesetzgeber vorgeschrieben): 3* Überlandfahrten, 2* Autobahnfahrten, 1* Nachtfahrt
*Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren - Erforderliche Unterlagen für das Bürgerbüro/Rathaus (bitte zusammen mit dem Antrag abgeben):
a) Biometrisches Passbild
b) Sehtest
c) Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
d) Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)