a) Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse 0,1 kW/kg. b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
a) Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind. b) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 ersmals in den Verkehr gekommen sind.
Welches Mindestalter ist vorgeschrieben? 16
Ist die Faherlaubnis befristet? Ja, auf 15 Jahre.
Ist ein Vorbesitz erforderlich? Nein
Welche Klassen sind eingeschlossen? AM
Welche Ausbildung ist für die Klasse A1 vorgeschrieben?
Theorie:
12 Doppelstunden à 90 Min. Grundstoff, bei Erweiterung , z.B. Vorbesitz Klasse AM oder L, 6 Doppelstunden Grundstoff. Zusätzlich Pflicht ist der klassenspezifische Unterricht von 4 Doppelstunden à 90 Min.
Praxis:
a) Grundausbildung (Stadtfahrten/Übungsfahrten) ist individuell verschieden und richtet sich u.a. nach den Lernvoraussetzungen und Lernfortschritten des einzelnen Schülers. b) Sonderfahrten (vom Gesetzgeber vorgeschrieben): 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Erforderliche Unterlagen für das Bürgerbüro/Rathaus (bitte zusammen mit dem Antrag abgeben):
a) Biometrisches Passbild b) Sehtest c) Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen d) Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)