Fahrzeugart: *Zweirrädrige Kleinkrafträder und Fahrrad mit Hilfsmotoer (Mokick, Moped)
Fahrzeugart: *Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Was darf ich mit der Klasse AM fahren?
a) Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h b) Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal b) 50 cm3 c) Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW d) andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal 4 kW e) Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
a) Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor a) dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind. b) Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm3, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die b) vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Welches Mindestalter ist vorgeschrieben? 15
Ist die Faherlaubnis befristet? Ja, auf 15 Jahre.
Ist ein Vorbesitz erforderlich? Nein
Welche Klassen sind eingeschlossen? Keine
Welche Ausbildung ist für die Klasse AM vorgeschrieben?
Theorie:
12 Doppelstunden à 90 Min. Grundstoff, bei Erweiterung , z.B. Vorbesitz Klasse L, 6 Doppelstunden Grundstoff. Zusätzlich Pflicht ist der klassenspezifische Unterricht von 2 Doppelstunden à 90 Min.
Praxis:
a) Grundausbildung (Stadtfahrten/Übungsfahrten) ist individuell verschieden und richtet sich u.a. nach den Lernvoraussetzungen und Lernfortschritten des einzelnen Schülers.
Erforderliche Unterlagen für das Bürgerbüro/Rathaus (bitte zusammen mit dem Antrag abgeben):
a) Biometrisches Passbild b) Sehtest c) Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen d) Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)