Führerscheinklasse AM
Fahrzeugart: *Zweirrädrige Kleinkrafträder und Fahrrad mit Hilfsmotoer (Mokick, Moped)
Fahrzeugart: *Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Was darf ich mit der Klasse AM fahren?
a) Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
b) Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal
b) 50 cm3
c) Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
d) andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal 4 kW
e) Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg - Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
a) Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor
a) dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
b) Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm3, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die
b) vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. - Welches Mindestalter ist vorgeschrieben? 16
- Ist die Faherlaubnis befristet? Ja, auf 15 Jahre.
- Ist ein Vorbesitz erforderlich? Nein
- Welche Klassen sind eingeschlossen? Keine
- Welche Ausbildung ist für die Klasse AM vorgeschrieben?
Theorie:
12 Doppelstunden à 90 Min. Grundstoff, bei Erweiterung , z.B. Vorbesitz Klasse L, 6 Doppelstunden Grundstoff. Zusätzlich Pflicht ist der klassenspezifische Unterricht von 2 Doppelstunden à 90 Min.
Praxis:
a) Grundausbildung (Stadtfahrten/Übungsfahrten) ist individuell verschieden und richtet sich u.a. nach den Lernvoraussetzungen und Lernfortschritten des einzelnen Schülers. - Erforderliche Unterlagen für das Bürgerbüro/Rathaus (bitte zusammen mit dem Antrag abgeben):
a) Biometrisches Passbild
b) Sehtest
c) Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
d) Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)