Ab dem 1. April 2021 gibt es eine neue Automatikregelung (Schlüsselzahl 197). Danach hast du die Möglichkeit, auf einem Automatikfahrzeug die Fahrausbildung und die Prüfung durchzuführen und kannst trotzdem ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren, wenn du zusätzlich in deiner Fahrausbildung mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten mit einem Schaltfahrzeug gefahren bist und eine 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer absolviert hast.