Fahrzeugart: *Kombination aus PKW oder leichten LKW mit Anhänger
Was darf ich mit der Klasse B96 fahren?
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (PKW oder leichte LKW) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 Kg aber nicht mehr als 4.250 Kg.
Welches Mindestalter ist vorgeschrieben?
a) 18 Jahre b) 17 Jahre im Rahmen des "begleiteten Fahrens" mit einer eingetragenen Person/Begleiter. Die Begleitperson muss, mindestens 30 Jahre alt sein, 5 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen, maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister (VZR) haben.
Ist die Faherlaubnis befristet?
Nein
Ist ein Vorbesitz erforderlich?
B
Welche Ausbildung ist für die Klasse B vorgeschrieben?
Theorie: 2,5 Stunden á 60 Minuten.
Praxis: a) 3,5 Stunden á 60 Minuten Praktische Übungen. b) 1 Stunde á 60 Minuten Fahren im Realverkehr
Erforderliche Unterlagen für das Bürgerbüro/Rathaus (bitte zusammen mit dem Antrag abgeben):
a) Biometrisches Passbild b) Nachweis der Teilnahme an der Schulung nach Nr. 7 der Anlage 7a FeV d) Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)