Fahrzeugart: *Kombination aus PKW oder leichten LKW mit etwas größeren Anhänger
Was darf ich mit der Klasse BE fahren?
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 Kg und nicht mehr als 3500 Kg.
Welches Mindestalter ist vorgeschrieben?
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre im Rahmen des "begleiteten Fahrens" mit einer eingetragenen Person/Begleiter. Die Begleitperson muss, mindestens 30 Jahre alt sein, 5 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen, maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister (VZR) haben.
Ist die Faherlaubnis befristet?
Ja, auf 15 Jahre.
Ist ein Vorbesitz erforderlich?
B
Welche Klassen sind eingeschlossen?
Keine
Welche Ausbildung ist für die Klasse BE vorgeschrieben?
Theorie: Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praxis:
a) Grundausbildung (Stadtfahrten/Übungsfahrten) ist individuell verschieden und richtet sich u.a. nach den Lernvoraussetzungen und Lernfortschritten des einzelnen Schülers.
Erforderliche Unterlagen für das Bürgerbüro/Rathaus (bitte zusammen mit dem Antrag abgeben):
a) Biometrisches Passbild b) Sehtest c) Erste Hilfe Schulung d) Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)