Fahrzeugart:Fahrzeugart:*selbstfahrende Artbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
G
Was darf ich mit der Klasse L fahren?
a
a) Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung
a) für land- oder forstwirtschafliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
a) mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende futtermischwagen, Stapler und
b) sonstige Flurförderzeuge mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
aa
Welches Mindestalter ist vorgeschrieben?
a
16 Jahre
a
Ist die Faherlaubnis befristet?
a
Nein
a
Ist ein Vorbesitz erforderlich?
a
Nein
a
Welche Klassen sind eingeschlossen?
a
Keine
a
Welche Ausbildung ist für die Klasse B vorgeschrieben?
a
Theorie:
a
12 Doppelstunden à 90 Min. Grundstoff, bei Erweiterung , z.B. Vorbesitz Klasse AM oder A1, 6 Doppelstunden Grundstoff. Zusätzlich Pflicht ist der klassenspezifische Unterricht von 2 Doppelstunden à 90 Min.
a
Praxis:
a
Keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
a
Erforderliche Unterlagen für das Bürgerbüro/Rathaus (bitte zusammen mit dem Antrag abgeben):
a
a) Biometrisches Passbild
b) Sehtest
c) Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
d) Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)