a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen
a
Bedingung:
a
Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschafliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
a
Altersstufung:
a
Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
aa
Welches Mindestalter ist vorgeschrieben?
a
a) 16 Jahre für bbH 40 km/h
b) 18 Jahre für bbH 60 km/h
a
Ist die Faherlaubnis befristet?
a
Nein
a
Ist ein Vorbesitz erforderlich?
a
Nein
a
Welche Klassen sind eingeschlossen?
a
L, AM
a
Welche Ausbildung ist für die Klasse B vorgeschrieben?
a
Theorie:
a
12 Doppelstunden à 90 Min. Grundstoff, bei Erweiterung , z.B. Vorbesitz Klasse AM oder A1, 6 Doppelstunden Grundstoff. Zusätzlich Pflicht ist der klassenspezifische Unterricht von 6 Doppelstunden à 90 Min.
a
Praxis:
a
Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung, keine Sonderfahrten.
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
a
Erforderliche Unterlagen für das Bürgerbüro/Rathaus (bitte zusammen mit dem Antrag abgeben):
a
a) Biometrisches Passbild
b) Sehtest
c) Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
d) Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
b) mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.