Was darf ich mit der Klasse B/BF17 fahren?
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. (siehe auch Anmerkung 1)
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Theorie:
12 Doppelstunden à 90 Min. Grundstoff, bei Erweiterung , z.B. Vorbesitz Klasse AM oder A1, 6 Doppelstunden Grundstoff. Zusätzlich Pflicht ist der klassenspezifische Unterricht von 2 Doppelstunden à 90 Min.
Praxis:
a) Grundausbildung (Stadtfahrten/Übungsfahrten) ist individuell verschieden und richtet sich u.a. nach den Lernvoraussetzungen und Lernfortschritten des einzelnen Schülers.
b) Sonderfahrten (vom Gesetzgeber vorgeschrieben): 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
1) Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B können nach 2-jährigem Besitz Nutzfahrzeuge ohne Anhängefahrzeug bis zu einer zGM von bis zu 4,25 t fahren, sofern es sich bei diesen Fahrzeugen um elektrisch betriebene (auch mit Hybrid- oder Wasserstoffantrieb), oder mit Gas betriebene (CNG oder LPG) Fahrzeuge zur Güterbeförderung handelt.
Alle Informationen zur Klasse B als PDF
Installieren Sie unsere Progressive Web App, um jederzeit und überall auf unsere Inhalte zuzugreifen.